Deutsch Intern
Institute for Protestant Theology and Religious Education

Verordnungen und Rechtliches

Modulhandbuch

Sie können das Modulhandbuch der einzelnen Studiengänge hier einsehen.

GWS

Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 5b in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c)
LPO I sind im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschule, Mittelschulen und für Sonderpädagogik 8 ECTS-Punkte im Gesellschaftswissenschaftlichen Studium (Gesellschaftswissenschaften gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 2 LPO I und Theologie bzw. Philosophie gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 3 LPO I) zu erwerben.

Dabei müssen Studierende mit dem Unterrichts- oder Didaktikfach Evangelische oder Katholische Religionslehre min. 5 ECTS-Punkte in evangelischer oder katholischer Theologie erwerben, wobei die ECTS-Punkte aus der jeweils entsprechenden Konfession zu wählen sind.

Studierende ohne Unterrichts- oder Didaktikfach in Evangelischer oder in Katholischer Religionslehre müssen min. 3 ECTS-Punkte in evangelischer, katholischer Theologie oder Philosophie erwerben.

Studien- und Prüfungsordnung GWS (FSB)

LPO I

Die Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 finden Sie hier.