Intern
Institut für Evangelische Theologie und Religionspädagogik

Anrechnung

Das Verfahren zur Anrechnung von Leistungen an der JMU teilen sich die Fakultäten und die Zentralverwaltung. Module, Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die innerhalb des in- oder ausländischen Hochschulbereichs erbracht worden sind, werden durch den Prüfungsausschuss im Regelfall angerechnet. Zunächst ist ein Anrechnungsformularauszufüllen. Weitere Informationen finden sie unter "Einzureichende Unterlagen".

Die fachliche Prüfung beruht auf der Feststellung, ob wesentliche Unterschiede hinsichtlich der an der Gasthochschule erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) im Vergleich zur JMU Würzburg bestehen. Stellt der zuständige Prüfungsausschuss oder Fakultätsbeauftragte keine wesentlichen Unterschiede bei den erworbenen Kompetenzen fest, werden die zur Anrechnung beantragen Leistungen in der Regel anerkannt.

Nach der Anerkennungsentscheidung werden die Leistungen vom Prüfungsamt in der Leistungsübersicht verbucht. Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der JMU angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem an der JMU nicht überein, erfolgt eine Notenumrechnung. Weitere Informationen unter "Notenumrechnung".

Für Module, die angerechnet werden, wird die an der JMU vorgesehene Anzahl von ECTS-Punkten gutgeschrieben. Bei Anrechnung von mehreren Leistungen werden die ECTS-Punkte aufsummiert. Im Regelfall wird für jeweils vollständige 30 ECTS-Punkte ein Fachsemester angerechnet.

Bitte beachten Sie die Fristen für die Antragstellung von Prüfungsleistungen.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.