Intern
Institut für Evangelische Theologie und Religionspädagogik

Vocatio

Allgemeine Informationen

Liebe Studierende,

bitte wenden Sie sich wegen der Vocatio ausschließlich an:

Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religionslehre brauchen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollmächtigung durch die Evangelisch- Lutherische Kirche (ELKB) in Bayern. Nach GG Art 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die ELKB Lehrkräften, die das Refendariat beginnen, die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio).
Voraussetzungen dafür sind

  • die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört (vgl. www.ack-bayern.de – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht).
  • eine konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen einer didaktischen Lehrveranstaltung oder eines Praktikums. Sie besuchen dazu das studienbegleitende Praktikum im Fach evangelische Religion. (vgl. auch die Empfehlungen in den SFB/FSB für das Fach evang. Religionslehre).
  • die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch- Lutherischen Kirche zu erteilen
  • ein regelrechtes Studium laut LPO I

Studierende der Ev. Religionslehre wählen darüber hinaus im "Gesellschaftswissenschaftlichen Studium (GWS)“ Ev. Theologie/Religionspädagogik und erwerben dort mind. 5 ECTS.


Vocationverfahren

Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollmächtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag (= Anmeldung zum Referendariat) einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Spätestens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen.

Das Antragsformular und die Verpflichtungserklärung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen ist, finden Sie auf  

Beachten Sie für die Formulare und bei Fragen zum Antrag an das Landeskirchenamt bitte zudem die Hompepage des Landeskirchenamts: https://handlungsfelder.bayern-evangelisch.de/religionsunterricht-vocatio.php  (Stand 01.02.24)

Dem Vocatioantrag an das Landeskirchenamt sind folgende Anlagen sind beizulegen (vgl. Vocationantrag  Stand: 01.02.24):

  1. Erklärung zum Datenschutz und datenschutzrechtliche Einwilligung

  2. Bestätigung über die Teilnahme an Vocatioseminar I und II (verpflichtend ab SoSe 22, s. weitere Informationen unten) ODER  (bei Studiumsbeginn bis SoSe 22) Bestätigung über die Durchführung eines Motivationsgesprächs (zum Motivationsgespräch s. unten) inklusive schriftlicher Äußerung zur Motivation (=Motivationsschreiben), das Fach Evangelische Religionslehre zu studieren und evang. Religionsunterricht zu erteilen (= Motivationsschreiben).

  3. Bestätigung der Universität über Studienleistungen. Wenn Sie die Bestätigung der Univeristät über Ihre Studiumsleistung für die Anlage zu Ihrem Vocatioantrag an das Landeskirchenamt erhalten möchten, müssen Sie die für das Fach Ev. Religionslehre notwendigen Leistungen bereits erbracht haben und als Nachweis (WueStudyAuszug / Staatsexamen) mit der Seite 4 aus dem Vocatioantrag bei Judith Petzke  einreichen. Sie benötigen die Bestätigung im Original. Sie können Ihre Nachweise daher im Briefkasten des Sekreteriats abgeben und später im Sekretariat zu den Öffnungszeiten abholen oder Ihre Postadresse beifügen. Alternativ können Sie in die Sprechstunde von Judith Petzke kommen oder einen persönlichen Kurztermin vereinbaren, um die Bestätigung direkt wieder mitzunehmen. Kommen Sie sehr gerne auch in Gruppen zur Unterschrift oder geben Sie einer Person die nötigen Formulare mit. Sie müssen nicht persönlich vorstellig werden. 

  4. Verpflichtungserklärung

  5. Tabellarischer Lebenslauf (auch mit Angaben zuTaufe, Konfirmation, ggf. kirchl. Trauung)

  6.  Kopie des offiziellen Zeugnisses der 1.Lehramtsprüfung ist ggf. nachzureichen: Die so genannte „Mitteilung über die Einzelleistungen“, die Sie bereits deutlich vor dem offiziellen Zeugnis erhalten, wird leider nicht akzeptiert, da sie keine juristische Beweiskraft besitzt 

Sie senden den ausgefüllten Antrag mit allen Bestätigungen und nötigen Anlagen an das Landeskirchenamt in München (Adresse auf dem Antrag). Die vorläufige Bevollmächtigung ist ab Erhalt drei Jahre gültig.

 

Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemester 2022 begonnen haben müssen Sie für den Antrag vorab am Vocatioseminar I und II teilgenommen haben:

Nehmen Sie bereits in den ersten drei Studiensemestern am Orientierungstag (Vocatioseminar I) teil und melden Sie sich rechtzeitig (ca. ab dem fünften Studiensemster) zum Vocatioseminar II an.

Der Voc I -Termin für Würzburg im SoSe 2024: 

Um die vorläufige Lehrerlaubnis beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden.

  • Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelischen- Lutherischen Kirche während der Studienzeit.
  • Im Vocatioseminar (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverständnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.

Ausführliche Informationen, Termine und Möglichkeiten der Anmeldung finden Sie unter:

http://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt/

 

Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt für das Motivations-/Vocatiogespräch:

Für den Antrag benötigten Sie die Bestätigung über das Motivations- bzw. Vocatiogespräch. Hierfür haben Sie die folgenden alternativen Möglichkeiten: 

1.  Es besteht die Möglichkeit, auch bei einem Studienbeginn vor dem Sommersemester 2022 freiwillig am Vocatioseminar II teilzunehmen (siehe oben). In diesem Fall ersetzt die Teilnahme am Vocatioseminar das Motivationsgespräch und das Schreiben zu Motivation. Die Teilnahme am Orientierungstag (Vocatioseminar I) ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig. 

ODER

2. Sie führen ein Gespräch mit einem/einer Vertreter/in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB), einem/r Hochschulseelsorger/in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort oder einem/einer hauptamtlichen Ausbilder/in, der/die bei der universitären theologischen und religionspädagogischen Ausbildung von evangelischen Religionslehrern/Religionslehrerinnen beteiligt ist. Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespräches steht Ihre persönliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespräch und soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre spätere Tätigkeit und Ihr Selbstverständnis als Religionslehrkraft dienen. Das zum Motivationsgespräch zusätzlich notwendige Motivationsschreiben fügen Sie dem Vocatioantrag an das Landeskirchenamt eigenständig bei. 

 Der nächste Termin für ein Vocatiogespräch (2* pro Jahr) seitens der Universität für Studierende, die vor dem SoSe 22 ihr Studium aufgenommen haben, wird zeitnah hier bekannt gegeben. Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte dann mit den entsprechenden Unterlagen: 

  •                 Seite 3 aus dem Vocatioantrag über das Motivations/Vocatiogespräch    
  •                 Leistungsübersicht über das Praktikum (Auszug über Praktikum in der Ev. Religionslehre (WueStudy), Praktikum Ev. Religionslehre (Praktikumskarte))

 bei Judith Petzke an. Bitte schicken Sie die Unterlagen als 1 PDF,  benannt mit Ihrem Namen. Die Praktikumskarte können Sie analog zum Gespräch mitbringen. 

Sollten Sie darüberhinaus auch direkt im Vocatiogespräch zusätzlich die Bestätigung der Univeristät über Ihre Studiumsleistung erhalten wollen, müssen Sie die für das Fach Ev. Religionslehre notwendigen Leistungen bereits erbracht haben und als Nachweis (WueStudyAuszug / Staatsexamen) mit der Seite 4 aus dem Vocatioantrag bei Judith Petzke  einreichen.