Vocatio
Allgemeine Informationen
Liebe Studierende,
bitte wenden Sie sich wegen der Vocatio ausschließlich an:
- die Kirchliche Studienbegleitung (Christine Jünger) oder
- Judith Petzke
Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religionslehre brauchen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollmächtigung durch die Evangelisch- Lutherische Kirche (ELKB) in Bayern. Nach GG Art 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die ELKB Lehrkräften, die das Refendariat beginnen, die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio).
Voraussetzungen dafür sind
- die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört (vgl. www.ack-bayern.de – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht).
- eine konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen einer didaktischen Lehrveranstaltung oder eines Praktikums. Sie besuchen dazu das studienbegleitende Praktikum im Fach evangelische Religion. (vgl. auch die Empfehlungen in den SFB/FSB für das Fach evang. Religionslehre).
- die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch- Lutherischen Kirche zu erteilen
- ein regelrechtes Studium laut LPO I
Studierende der Ev. Religionslehre wählen darüber hinaus im "Gesellschaftswissenschaftlichen Studium (GWS)“ Ev. Theologie/Religionspädagogik und erwerben dort mind. 5 ECTS.
Vocationverfahren
Ab dem Sommersemster 2022 wird das Vocatioverfahren verändert, daher werden im Folgenden zwei Wege aufgezeigt.
Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemester 2022 begonnen haben, gilt:
Um die vorläufige Lehrerlaubnis beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden.
- Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelischen- Lutherischen Kirche während der Studienzeit.
- Im Vocatioseminar (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverständnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.
Ausführliche Informationen, Termine und Möglichkeiten der Anmeldung finden Sie unter:
http://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt/
- Das nächste Vocatioseminar I (VOC I) findet am Donnerstag, 11.05.2023 ab 17 Uhr in den Räumen der ESG Würzburg statt. Die Einladung finden Sie hier zum Download.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:
- Sie führen ein Gespräch mit einem/einer Vertreter/in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB), einem/r Hochschulseelsorger/in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort oder einem/einer hauptamtlichen Ausbilder/in, der/die bei der universitären theologischen und religionspädagogischen Ausbildung von evangelischen Religionslehrern/Religionslehrerinnen beteiligt ist. Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespräches steht Ihre persönliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespräch und soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre spätere Tätigkeit und Ihr Selbstverständnis als Religionslehrkraft dienen.
- Sie verfassen ein Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, welche Perspektiven Sie mit Ihrem künftigen Beruf als Religionslehrer/in verbinden. Mögliche Punkte in Ihrem Schreiben können sein:
- Ihre Beweggründe zur Wahl dieses Studienfaches
- Eine Reflexion bisheriger Studienerfahrungen
- ein Ausblick auf Ihre Vorstellungen vom Religionsunterricht
- Überlegungen zu Ihrer Rolle als Religionslehrkraft
Es besteht die Möglichkeit, auch bei einem Studienbeginn vor dem Sommersemester 2022 freiwillig am Vocatioseminar II teilzunehmen (siehe oben). In diesem Fall ersetzt die Teilnahme am Vocatioseminar das Motivationsgespräch und das Schreiben zu Motivation. Die Teilnahme am Orientierungstag (Vocatioseminar I) ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig!
Die nächsten Termine
Sommersemester 2023
Vocatiogespräch/Vocatioseminare II (VOCII):
-
- 10.05.2023 um 10 Uhr (Terminänderung vorbehalten). Bei Fragen oder wenn Sie sich zu diesem Termin anmelden möchten, senden Sie bitte die Unterlagen entsprechend der hier angegebenen Informationen an Judith Petzke.
Vocatiotage (VOCII) im RPZ Heilsbronn:
- 17.11. bis 18.11.2023
- 01.12. bis 02.12.2023
- 19.01. bis 20.01.2024
- 02.02. bis 03.02.2024
Zur Organisation
Wann beantrage ich die Vocatio?
Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollmächtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Spätestens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen. Das Antragsformular und die Verpflichtungserklärung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen ist, finden Sie auf
https://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt/anmeldung-downloads/
Für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben:
Nehmen Sie bereits in den ersten drei Studiensemestern am Orientierungstag (Vocatioseminar I) teil und melden Sie sich rechtzeitig (ca. ab dem fünften Studiensemster) zum Vocatioseminar II an.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben:
Vereinbaren Sie spätestens ein halbes Jahr vor Dienstantritt einen Gesprächtermin für das Motivationsgespräch. Sie können sich auch auf freiwilliger Basis für das Vocatioseminar II anmelden (ca. ab dem fünften Studiensemester). In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zum Motivationsgespräch und das Schreiben zur Berufsmotivation (s.o.).
Auf dem Antragsformular bestätigt der Lehrstuhl für Religionspädagogik den ordnungsgemäßen Ablauf Ihres Studiums. Die Kirchliche Studienbegleitung, die Hochschulgemeinde oder die Universität bestätigt die Durchführung des Motivationsgesprächs. Alternativ bestätigt die Kirchliche Studienbegleitung den Besuch des Vocatioseminars / der Vocatioseminare. Sie senden den ausgefüllten Antrag mit allen Bestätigungen und nötigen Anlagen an das Landeskirchenamt in München (Adresse auf dem Antrag). Die vorläufige Bevollmächtigung ist ab Erhalt drei Jahre gültig.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per E-Mail ein:
- Antrag zur Vocatio (ausgefüllt)
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Leistungsübersicht (Ev. Religionslehre sowie GWS-Bereich (WueStudy), Praktikum Ev. Religionslehre (Praktikumskarte))
Bitte schicken Sie die Unterlagen als 1 PDF, benannt mit Ihrem Namen.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
A. Sie befassen sich mit dem Kirchengesetz und drucken sich den Vocatioantrag und die Verpflichtungserklärung aus.
Achtung: unter 1.2.2. Antrag finden Sie den Hinweis, dass die Formulare im Sekretariat zu erhalten sind. Bitte nutzen Sie die nachstehende Downloadfunktion. Sie müssen sich nicht im Sekretariat melden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Personen.
B. Sie füllen die Formulare aus und informieren sich über den Inhalt der Verpflichtung. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. In der Regel führen Sie dieses Gespräch mit den DozentInnen der Religionspädagogik oder anderer theologischer Fächer. Sie können aber auch mit geeigneten VertreterInnen des Landeskirchenamtes oder der Kirchlichen Studienbegleitung für Lehramtsstudierende (KSB-LA), oder oder des Religionspädagogischen Zentrums Heilsbronn (RPZ) sprechen. Dieses Gespräch wird auf dem Antragsformular bestätigt (mit Unterschrift des/r Beratenden). Vor dem Gesprächstermin lassen Sie dem/der GesprächspartnerIn Ihr Motivationsschreiben und Ihren Lebenslauf zukommen.
C. Dazu wird am Lehrstuhl für Religionspädagogik der ordnungsgemäße Ablauf Ihres Studiums mit einem Ausdruck über die belegten Module inkl. Besuch des studienbegleitenden Praktikumsseminars und der ausgearbeiteten und gehaltenen Unterrichtsstunde bestätigt. (Das können Sie direkt mit dem Gespräch verbinden)
D. Sie schicken Motivationsschreiben, Lebenslauf, Verpflichtungserklärung, den Antrag mit den erforderlichen Leistungsnachweisen und dem Zeugnis über Ihr 1. Staatsexamen (das kann auch nachgesendet werden) an das Landeskirchenamt in München.
E. Die vorläufige Bevollmächtigung ist drei Jahre ab Erhalt gültig.